Spendenquittung


Wir versenden jeweils am Jahresanfang an alle Förderinnen und Förderer der DLRG Zuwendungsbestätigungen für das vergangene Jahr. Diese Spendenquittungen dienen zum einen zur Vorlage beim Finanzamt. Vor allem aber bieten diese Sammelbestätigungen den Spenderinnen und Spendern eine gute Kontrollmöglichkeit und Übersicht zu den geleisteten Spenden. Sollte es trotz aller Sorgfalt einmal zu Abweichungen kommen, bitten wir unbedingt um Mitteilung, damit wir den Vorgang recherchieren können.

Für den Fall, dass Sie im Ausnahmefall vor Jahresabschluss eine Spendenquittung benötigen, senden wir Ihnen diese selbstverständlich gern auf Wunsch zu.

Die DLRG ist wegen Förderung der Rettung aus Lebensgefahr nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Neuwied, Steuer-nummer 327661/5117/2 vom 02. Dezember 2008 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körper- schaftssteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dient. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zu dem Zweck der Förderung der Rettung aus Lebensgefahr verwendet wird.